9.1 Betriebssystem allgemein Definition Ein Betriebssystem ist die grundlegende Software eines Computersystems. Es verwaltet die Hardware und stellt Dienste für Anwendungsprogramme und Benutzer bereit. Aufgaben Ein Betriebssystem übernimmt unter anderem: Speicherverwaltung Prozessverwaltung Dateiverwaltung Geräteverwaltung Benutzerverwaltung Rechteverwaltung Bereitstellung der Benutzeroberfläche Beispiele Betriebssystem Typischer Einsatz Windows Arbeitsplatzrechner, Server Linux Server, Embedded Systeme, Clients macOS Apple-Computer Android Smartphones, Tablets iOS iPhone Unix Server, Workstations Abgrenzung Begriff Bedeutung Hardware physische Komponenten Betriebssystem verwaltet Hardware und Programme Anwendungssoftware Programme für Benutzeraufgaben Merksatz Das Betriebssystem ist die Schnittstelle zwischen Hardware, Anwendungsprogrammen und Benutzer. Prüfungshinweis In IHK-Aufgaben wird häufig nach den Aufgaben eines Betriebssystems gefragt. Typische Fehler: Betriebssystem mit Anwendungssoftware verwechseln. Treiber und Betriebssystem gleichsetzen. Hardwareverwaltung als Aufgabe des Betriebssystems vergessen. Quellen IT-Handbuch für Fachinformatiker