# Kapitel 1 – Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht



# Seite 1.1 – Duales Ausbildungssystem

**Prüfungsziel**

Du sollst erklären können, wie die duale Berufsausbildung aufgebaut ist und welche Aufgaben Betrieb, Berufsschule und IHK dabei haben.

**Grundidee**

Die duale Ausbildung heißt „dual“, weil sie an zwei Lernorten stattfindet:

| Lernort | Aufgabe |
|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | praktische Ausbildung im echten Arbeitsumfeld |
| Berufsschule | theoretische und allgemeine berufliche Bildung |

**Beteiligte im dualen System**

| Beteiligter | Aufgabe |
|---|---|
| Auszubildender | lernt den Beruf und erfüllt seine Pflichten |
| Ausbildungsbetrieb | bildet praktisch aus und zahlt Ausbildungsvergütung |
| Ausbilder | vermittelt berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
| Berufsschule | vermittelt Theorie, WISO und berufliche Grundlagen |
| IHK | überwacht Ausbildung, prüft Verträge und organisiert Prüfungen |
| Prüfungsausschuss | bewertet Prüfungsleistungen |

**Warum ist das duale System wichtig?**

Der Vorteil ist, dass Theorie und Praxis kombiniert werden.

Beispiel:

In der Berufsschule lernst du, was ein DHCP-Server macht.  
Im Betrieb richtest du vielleicht wirklich einen DHCP-Server ein oder prüfst Netzwerkprobleme.

**Typische Prüfungsfrage**

Was ist ein Vorteil der dualen Ausbildung?

**Antwort**

Ein Vorteil ist, dass Auszubildende praktische Berufserfahrung im Betrieb sammeln und gleichzeitig theoretisches Wissen in der Berufsschule erwerben.

**Merksatz**

Duale Ausbildung bedeutet: **Betrieb + Berufsschule + IHK-Prüfung**.

---

# Seite 1.2 – Ausbildungsvertrag

**Prüfungsziel**

Du sollst die wichtigsten Inhalte eines Ausbildungsvertrages kennen und erklären können.

**Was ist der Ausbildungsvertrag?**

Der Ausbildungsvertrag ist die rechtliche Grundlage der Ausbildung. Er wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen.

Bei minderjährigen Auszubildenden unterschreiben zusätzlich die gesetzlichen Vertreter, also meistens die Eltern.

**Wichtige Inhalte des Ausbildungsvertrags**

| Inhalt | Bedeutung |
|---|---|
| Vertragspartner | Auszubildender und Ausbildungsbetrieb |
| Ausbildungsberuf | z. B. Fachinformatiker Systemintegration |
| Beginn und Dauer | Startdatum und reguläre Ausbildungsdauer |
| Probezeit | Zeitraum zum gegenseitigen Kennenlernen |
| tägliche Ausbildungszeit | wie viele Stunden täglich gearbeitet wird |
| Ausbildungsvergütung | monatliche Vergütung |
| Urlaub | jährlicher Urlaubsanspruch |
| sachliche und zeitliche Gliederung | was wann gelernt werden soll |
| Kündigungsbedingungen | Regeln zur Beendigung |
| Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte | z. B. Schulungen oder externe Lehrgänge |
| Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen | falls anwendbar |

**Probezeit**

Die Probezeit in der Berufsausbildung muss mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate dauern.

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

**Nach der Probezeit**

Nach der Probezeit ist eine Kündigung schwieriger.

Der Ausbildungsbetrieb kann nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Der Auszubildende kann mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchte.

**Typische Prüfungsfrage**

Welche Angaben müssen im Ausbildungsvertrag stehen?

**Antwort**

Zum Beispiel Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer der Ausbildung, Probezeit, tägliche Ausbildungszeit, Ausbildungsvergütung, Urlaub, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Kündigungsbedingungen.

**Merksatz**

Der Ausbildungsvertrag regelt: **Wer bildet wen, worin, wie lange, unter welchen Bedingungen aus?**

---

# Seite 1.3 – Rechte und Pflichten in der Ausbildung

**Prüfungsziel**

Du sollst die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden unterscheiden können.

**Pflichten des Auszubildenden**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Lernpflicht | du musst dich bemühen, den Beruf zu lernen |
| Sorgfaltspflicht | Aufgaben sorgfältig ausführen |
| Berufsschulpflicht | am Berufsschulunterricht teilnehmen |
| Weisungen beachten | berechtigte Anweisungen befolgen |
| Berichtsheft führen | Ausbildungsnachweis regelmäßig schreiben |
| Betriebsordnung beachten | Regeln im Betrieb einhalten |
| Schweigepflicht | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben |
| pfleglicher Umgang | Werkzeuge, Geräte und Systeme sorgfältig behandeln |

**Pflichten des Ausbildungsbetriebs**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Ausbildungspflicht | Betrieb muss die beruflichen Inhalte vermitteln |
| Ausbilder stellen | geeignete Person muss ausbilden |
| Vergütung zahlen | Ausbildungsvergütung muss gezahlt werden |
| Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen | z. B. notwendige Werkzeuge oder Materialien |
| Berufsschule ermöglichen | Freistellung für Berufsschule |
| charakterliche Förderung | keine ausbildungsfremden oder unangemessenen Aufgaben |
| Berichtsheft kontrollieren | Ausbildungsnachweis prüfen |
| Prüfungsteilnahme ermöglichen | Freistellung für Prüfungen |

**Wichtig**

Auszubildende dürfen nicht dauerhaft für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben.

Beispiel:

Einmal Kaffee für ein Meeting holen ist nicht automatisch problematisch.  
Aber dauerhaft nur Botengänge, Lagerarbeit oder Putzen statt Fachinformatiker-Aufgaben wäre nicht ausbildungsgerecht.

**Typische Prüfungsfrage**

Der Auszubildende wird dauerhaft nur für einfache Hilfsarbeiten eingesetzt. Welche Pflicht verletzt der Betrieb?

**Antwort**

Der Betrieb verletzt seine Ausbildungspflicht, weil er die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln muss.

**Merksatz**

Der Azubi muss lernen wollen.  
Der Betrieb muss Ausbildung ermöglichen.

---

# Seite 1.4 – Probezeit, Kündigung und Beendigung der Ausbildung

**Prüfungsziel**

Du sollst wissen, wann und wie ein Ausbildungsverhältnis endet oder gekündigt werden kann.

**Probezeit**

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob die Ausbildung passt.

| Punkt | Regel |
|---|---|
| Mindestdauer | 1 Monat |
| Höchstdauer | 4 Monate |
| Kündigung in der Probezeit | jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich |

**Kündigung während der Probezeit**

Während der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe eines Grundes kündigen.

**Kündigung nach der Probezeit**

Nach der Probezeit gelten strengere Regeln.

| Wer kündigt? | Möglichkeit |
|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | fristlos nur aus wichtigem Grund |
| Auszubildender | mit 4 Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will |
| beide gemeinsam | Aufhebungsvertrag möglich |

**Wichtiger Grund**

Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel schweres Fehlverhalten sein.

Beispiele:

- Diebstahl
- schwere Beleidigung
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- grobe Pflichtverletzung

**Beendigung ohne Kündigung**

Die Ausbildung endet normalerweise:

- mit Ablauf der Ausbildungsdauer
- oder mit Bestehen der Abschlussprüfung

Wenn die Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildungszeit bestanden wird, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

**Nicht bestandene Prüfung**

Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird, kann der Auszubildende verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird. Die Verlängerung ist begrenzt.

**Typische Prüfungsfrage**

Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit ordentlich ohne wichtigen Grund kündigen?

**Antwort**

Nein. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

**Merksatz**

In der Probezeit: leicht kündbar.  
Nach der Probezeit: Betrieb nur mit wichtigem Grund.

# Seite 1.5 – Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerpflichten

**Prüfungsziel**

Du sollst die Grundpflichten aus einem Arbeitsvertrag kennen und zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpflichten unterscheiden können.

**Was ist ein Arbeitsvertrag?**

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Arbeitsleistung.  
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der Vergütung.

**Typische Inhalte eines Arbeitsvertrags**

| Inhalt | Bedeutung |
|---|---|
| Vertragsparteien | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Startdatum |
| Arbeitsort | wo gearbeitet wird |
| Tätigkeit | Aufgabenbereich |
| Arbeitszeit | Wochenarbeitszeit |
| Vergütung | Lohn oder Gehalt |
| Urlaub | Urlaubsanspruch |
| Kündigungsfristen | Fristen zur Beendigung |
| Probezeit | falls vereinbart |
| Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen | falls anwendbar |

**Pflichten des Arbeitnehmers**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Arbeitspflicht | vereinbarte Arbeit leisten |
| Sorgfaltspflicht | sorgfältig arbeiten |
| Treuepflicht | Interessen des Arbeitgebers beachten |
| Verschwiegenheitspflicht | Geschäftsgeheimnisse schützen |
| Krankmeldung | rechtzeitig arbeitsunfähig melden |
| Wettbewerbsverbot | nicht gegen den eigenen Arbeitgeber arbeiten |
| Weisungen beachten | berechtigte Anweisungen befolgen |

**Pflichten des Arbeitgebers**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Vergütungspflicht | Lohn/Gehalt zahlen |
| Fürsorgepflicht | Gesundheit und Persönlichkeit schützen |
| Beschäftigungspflicht | Arbeitnehmer vertragsgemäß beschäftigen |
| Gleichbehandlung | keine unzulässige Benachteiligung |
| Arbeitsschutz | sichere Arbeitsbedingungen schaffen |
| Urlaubsgewährung | gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub ermöglichen |

**Direktionsrecht**

Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit näher bestimmen, soweit Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes festlegen.

Beispiel:

Der Arbeitgeber darf festlegen, welche Serviceanfragen zuerst bearbeitet werden.

Er darf aber nicht einfach Aufgaben verlangen, die völlig außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereichs liegen.

**Typische Prüfungsfrage**

Was bedeutet Treuepflicht des Arbeitnehmers?

**Antwort**

Der Arbeitnehmer muss auf berechtigte Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen, zum Beispiel Betriebsgeheimnisse wahren und dem Arbeitgeber keinen Schaden zufügen.

**Merksatz**

Arbeitnehmer: arbeiten und Rücksicht nehmen.  
Arbeitgeber: bezahlen und schützen.

---

# Seite 1.6 – Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung

**Prüfungsziel**

Du sollst grundlegende Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Krankheit kennen.

**Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz**

Für erwachsene Arbeitnehmer gilt grundsätzlich:

| Regel | Bedeutung |
|---|---|
| regelmäßige Höchstarbeitszeit | 8 Stunden pro Werktag |
| Verlängerung möglich | bis 10 Stunden, wenn Ausgleich erfolgt |
| Ruhezeit | grundsätzlich 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen |

**Pausen**

| Arbeitszeit | Pause |
|---|---|
| mehr als 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | mindestens 45 Minuten |

Die Pause kann in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

**Urlaub**

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage.

Bei einer normalen 5-Tage-Woche entspricht das rechnerisch mindestens 20 Arbeitstagen.

Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können mehr Urlaub vorsehen.

**Krankheit**

Wenn du krank bist, musst du:

- dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen
- die voraussichtliche Dauer mitteilen
- die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten

**Entgeltfortzahlung**

Bei Krankheit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

**Berufsschule und Prüfung**

Auszubildende müssen für Berufsschule und Prüfungen freigestellt werden.

**Typische Prüfungsfrage**

Ein Arbeitnehmer arbeitet 8,5 Stunden. Wie viel Pause muss mindestens eingeplant werden?

**Antwort**

Mindestens 30 Minuten Pause, weil die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt.

**Merksatz**

Mehr als 6 Stunden Arbeit: Pause ist Pflicht.  
Krankheit: sofort melden.

---

# Seite 1.7 – Tarifvertrag, Tarifautonomie und Arbeitskampf

**Prüfungsziel**

Du sollst erklären können, was Tarifverträge sind, wer sie abschließt und was bei einem Tarifkonflikt passiert.

**Was ist ein Tarifvertrag?**

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern.

Er regelt Arbeitsbedingungen.

**Typische Inhalte eines Tarifvertrags**

| Inhalt | Beispiel |
|---|---|
| Lohn und Gehalt | Gehaltstabellen |
| Arbeitszeit | Wochenarbeitszeit |
| Urlaub | Urlaubstage |
| Zuschläge | Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge |
| Ausbildungsvergütung | Vergütung nach Ausbildungsjahr |
| Kündigungsfristen | tarifliche Fristen |

**Tarifvertragsparteien**

| Seite | Organisation |
|---|---|
| Arbeitnehmerseite | Gewerkschaft |
| Arbeitgeberseite | Arbeitgeberverband oder einzelner Arbeitgeber |

**Tarifautonomie**

Tarifautonomie bedeutet:

Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände dürfen Tarifverträge selbstständig aushandeln, ohne dass der Staat den Inhalt direkt vorgibt.

**Tarifbindung**

Tarifbindung bedeutet, dass ein Tarifvertrag für die beteiligten Parteien verbindlich gilt.

Typischer Fall:

- Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft
- Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband
- beide Seiten sind tarifgebunden

**Tarifkonflikt**

Wenn sich Gewerkschaft und Arbeitgeberseite nicht einigen, kann es zum Tarifkonflikt kommen.

**Ablauf vereinfacht**

| Schritt | Bedeutung |
|---|---|
| Forderung | Gewerkschaft fordert z. B. mehr Lohn |
| Verhandlung | beide Seiten verhandeln |
| Scheitern | keine Einigung |
| Schlichtung | neutraler Vermittlungsversuch |
| Arbeitskampf | z. B. Streik oder Aussperrung |
| Einigung | neuer Tarifvertrag |

**Streik**

Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer, um tarifliche Forderungen durchzusetzen.

**Aussperrung**

Eine Aussperrung ist eine Maßnahme der Arbeitgeberseite, bei der Arbeitnehmer vorübergehend nicht beschäftigt werden.

**Typische Prüfungsfrage**

Was bedeutet Tarifautonomie?

**Antwort**

Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände Arbeitsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge regeln können.

**Merksatz**

Tarifvertrag = kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen.

---

# Seite 1.8 – Betriebsrat, JAV und Mitbestimmung

**Prüfungsziel**

Du sollst wissen, welche Aufgaben Betriebsrat und JAV haben und was Mitbestimmung bedeutet.

**Betriebsrat**

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb.

Er wird von den Arbeitnehmern gewählt.

**Aufgaben des Betriebsrats**

| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Interessen vertreten | Anliegen der Beschäftigten gegenüber Arbeitgeber vertreten |
| Überwachung | Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen überwachen |
| Mitbestimmung | bei bestimmten betrieblichen Fragen mitentscheiden |
| Beratung | Arbeitnehmer unterstützen |
| Förderung | Gleichstellung, Arbeitsschutz und Integration fördern |

**Mitbestimmung**

Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Entscheidungen nicht allein treffen darf.

Beispiele für Mitbestimmung können sein:

- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenregelungen
- Urlaubsgrundsätze
- technische Einrichtungen zur Überwachung
- Ordnung im Betrieb

**Betriebsvereinbarung**

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Beispiele:

- Arbeitszeitmodell
- Homeoffice-Regelung
- private Internetnutzung
- Verhalten bei Krankmeldung

**JAV**

JAV bedeutet Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Sie vertritt:

- Jugendliche Arbeitnehmer
- Auszubildende
- junge Beschäftigte im Betrieb

Eine JAV gibt es nur, wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

**Aufgaben der JAV**

| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Interessen vertreten | Anliegen von Azubis einbringen |
| Überwachung | Einhaltung von Ausbildungsgesetzen prüfen |
| Beratung | Azubis bei Problemen unterstützen |
| Zusammenarbeit | mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten |

**Typische Prüfungsfrage**

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrat und JAV?

**Antwort**

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer des Betriebs allgemein. Die JAV vertritt speziell die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden und arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen.

**Merksatz**

Betriebsrat = Interessenvertretung der Beschäftigten.  
JAV = Interessenvertretung der Azubis und Jugendlichen.

---

# Seite 1.9 – Sozialversicherung

**Prüfungsziel**

Du sollst die fünf Zweige der Sozialversicherung kennen und ihre Funktion erklären können.

**Grundidee**

Die Sozialversicherung schützt Arbeitnehmer gegen wichtige Lebensrisiken.

Sie funktioniert überwiegend nach dem Solidaritätsprinzip:

Viele zahlen Beiträge ein, damit diejenigen abgesichert sind, die Hilfe brauchen.

**Die fünf Zweige der Sozialversicherung**

| Versicherung | Risiko |
|---|---|
| Krankenversicherung | Krankheit |
| Pflegeversicherung | Pflegebedürftigkeit |
| Rentenversicherung | Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitslosigkeit |
| Unfallversicherung | Arbeitsunfall und Berufskrankheit |

**Wer zahlt die Beiträge?**

| Versicherung | Beitragszahlung |
|---|---|
| Krankenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Pflegeversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Rentenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Unfallversicherung | Arbeitgeber |

**Krankenversicherung**

Sie übernimmt zum Beispiel Kosten für:

- Arztbesuche
- Krankenhaus
- Medikamente
- Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen

**Pflegeversicherung**

Sie unterstützt bei Pflegebedürftigkeit.

Beispiele:

- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- stationäre Pflege

**Rentenversicherung**

Sie sichert vor allem ab bei:

- Alter
- Erwerbsminderung
- Tod eines Versicherten für Hinterbliebene

**Arbeitslosenversicherung**

Sie unterstützt bei Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch:

- Arbeitslosengeld
- Beratung
- Vermittlung
- Förderung beruflicher Weiterbildung

**Unfallversicherung**

Sie greift bei:

- Arbeitsunfällen
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten

Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber finanziert.

**Typische Prüfungsfrage**

Welche Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber allein?

**Antwort**

Die gesetzliche Unfallversicherung.

**Merksatz**

Fünf Säulen: Kranken, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall.

---

# Seite 1.10 – Entgeltabrechnung: Brutto, Netto, Lohnsteuer und Sozialabgaben

**Prüfungsziel**

Du sollst eine einfache Entgeltabrechnung verstehen und Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben unterscheiden können.

**Brutto und Netto**

| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttoentgelt | Verdienst vor Abzügen |
| Nettoentgelt | Betrag, der nach Abzügen ausgezahlt wird |

**Einfache Formel**

Bruttoentgelt  
minus Lohnsteuer  
minus eventuell Kirchensteuer  
minus Sozialversicherungsbeiträge  
minus weitere Abzüge  
= Nettoentgelt

**Typische Abzüge**

| Abzug | Bedeutung |
|---|---|
| Lohnsteuer | Vorauszahlung auf Einkommensteuer |
| Kirchensteuer | nur bei Kirchenmitgliedschaft |
| Sozialversicherung | Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung |
| vermögenswirksame Leistungen | freiwillige oder vereinbarte Sparleistung |

**Sozialabgaben**

Zu den Sozialabgaben gehören Arbeitnehmeranteile zu:

- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung

Die Unfallversicherung taucht normalerweise nicht als Arbeitnehmerabzug auf, weil sie vom Arbeitgeber getragen wird.

**Arbeitgeberbrutto**

Das Arbeitgeberbrutto ist höher als das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers.

Grund:

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

**Beispiel**

Ein Arbeitnehmer hat 2.500 € brutto.

Davon werden Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen.

Der ausgezahlte Betrag ist das Nettoentgelt.

Der Arbeitgeber hat zusätzlich eigene Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Seine tatsächlichen Personalkosten liegen daher über 2.500 €.

**Vermögenswirksame Leistungen**

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die zum Vermögensaufbau genutzt werden können.

Beispiele:

- Bausparvertrag
- Fondssparplan
- Banksparplan

**Typische Prüfungsfrage**

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

**Antwort**

Brutto ist der Verdienst vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt wird.

**Merksatz**

Brutto ist vor Abzug. Netto ist nach Abzug.

---

# Seite 1.11 – Fortbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen

**Prüfungsziel**

Du sollst erklären können, warum lebenslanges Lernen im Beruf wichtig ist und welche Formen beruflicher Weiterbildung es gibt.

**Warum ist lebenslanges Lernen wichtig?**

In IT-Berufen ändern sich Technologien sehr schnell.

Beispiele:

- neue Betriebssysteme
- neue Cloud-Dienste
- neue Sicherheitsrisiken
- neue Netzwerkstandards
- Automatisierung
- KI-gestützte Werkzeuge

Deshalb reicht es nicht, nur in der Ausbildung zu lernen.

**Formen beruflicher Weiterbildung**

| Form | Bedeutung |
|---|---|
| innerbetriebliche Fortbildung | Schulung im eigenen Betrieb |
| externe Weiterbildung | Kurs bei externem Anbieter |
| Anpassungsfortbildung | Wissen wird an neue Anforderungen angepasst |
| Aufstiegsfortbildung | Vorbereitung auf höhere Positionen |
| Umschulung | Wechsel in einen anderen Beruf |
| Selbststudium | eigenständiges Lernen mit Büchern, Videos, Kursen oder Laboren |

**Fortbildung**

Eine Fortbildung baut auf einem bestehenden Beruf auf.

Beispiele:

- IT-Sicherheitskurs
- Netzwerkschulung
- Linux-Administration
- Projektmanagement
- Ausbildereignung
- IHK-Fortbildungen

**Umschulung**

Eine Umschulung führt zu einem neuen Beruf.

Beispiel:

Eine Person war vorher in einem kaufmännischen Beruf und schult zum Fachinformatiker um.

**Staatliche Fördermaßnahmen**

Je nach Situation können Weiterbildungen gefördert werden.

Beispiele:

- Förderung durch Agentur für Arbeit
- Bildungsgutschein
- Aufstiegs-BAföG
- betriebliche Förderung

**Lerntechniken**

Der Prüfungskatalog nennt verschiedene Lernarten.

| Lerntechnik | Beispiel |
|---|---|
| visuelles Lernen | Mindmaps, Schaubilder, Lernposter |
| auditives Lernen | Inhalte anhören, Erklärungen aufnehmen |
| kommunikatives Lernen | Lerngruppe, Diskussion, Frage-Antwort-Spiele |
| motorisches Lernen | Learning by Doing, praktische Übungen |

**Arbeitstechniken**

Wichtige Arbeitstechniken sind:

- Zeitmanagement
- Arbeitsplanung
- Projektplanung
- Präsentationstechniken
- Moderationstechniken
- Fachinformationen beschaffen
- Fachinformationen auswerten
- digitale Lernmedien sinnvoll nutzen

**Digitale Lernmedien**

Beispiele:

- Internet
- Lernplattformen
- Apps
- Videos
- Foren
- Netzwerke
- Computer Based Training
- Web Based Training
- mobile Endgeräte

**Typische Prüfungsfrage**

Warum ist lebenslanges Lernen für Fachinformatiker besonders wichtig?

**Antwort**

Weil sich IT-Technologien, Sicherheitsanforderungen und Arbeitsmethoden schnell verändern. Fachinformatiker müssen ihr Wissen regelmäßig aktualisieren, um beruflich handlungsfähig zu bleiben.

**Merksatz**

In der IT ist Lernen kein Abschnitt, sondern Daueraufgabe.

---

# Kompakte Wiederholung zu Kapitel 1

**1. Duales System**

- Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt.
- Die IHK überwacht die Ausbildung und organisiert Prüfungen.
- Vorteil: Praxis und Theorie werden verbunden.

**2. Ausbildungsvertrag**

Muss unter anderem regeln:

- Vertragspartner
- Ausbildungsberuf
- Beginn und Dauer
- Probezeit
- Ausbildungszeit
- Vergütung
- Urlaub
- Kündigungsbedingungen
- sachliche und zeitliche Gliederung

**3. Rechte und Pflichten**

Azubi:

- lernen
- sorgfältig arbeiten
- Berufsschule besuchen
- Berichtsheft führen
- Weisungen beachten
- Betriebsgeheimnisse wahren

Betrieb:

- ausbilden
- Vergütung zahlen
- Ausbildungsmittel bereitstellen
- für Berufsschule und Prüfung freistellen
- Berichtsheft kontrollieren

**4. Probezeit und Kündigung**

- Probezeit mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate
- während der Probezeit jederzeit kündbar
- nach der Probezeit Betrieb nur fristlos aus wichtigem Grund
- Azubi mit 4 Wochen Frist bei Aufgabe oder Wechsel der Ausbildung

**5. Arbeitsvertrag**

Arbeitnehmer:

- Arbeitsleistung
- Sorgfalt
- Treuepflicht
- Verschwiegenheit

Arbeitgeber:

- Vergütung
- Fürsorge
- Arbeitsschutz
- Urlaub

**6. Arbeitszeit und Krankheit**

- Erwachsene grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag
- Verlängerung bis 10 Stunden nur mit Ausgleich
- mehr als 6 Stunden Arbeit = mindestens 30 Minuten Pause
- Krankheit sofort melden
- Entgeltfortzahlung grundsätzlich bis zu 6 Wochen

**7. Tarifrecht**

- Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen
- Gewerkschaft vertritt Arbeitnehmer
- Arbeitgeberverband vertritt Arbeitgeber
- Tarifautonomie = Tarifparteien regeln Arbeitsbedingungen selbst
- Arbeitskampf = Streik oder Aussperrung

**8. Betriebsrat und JAV**

- Betriebsrat vertritt Arbeitnehmer
- JAV vertritt Jugendliche und Auszubildende
- Betriebsvereinbarung = Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

**9. Sozialversicherung**

Fünf Säulen:

- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung

**10. Entgeltabrechnung**

- Brutto = vor Abzügen
- Netto = nach Abzügen
- Abzüge: Lohnsteuer, eventuell Kirchensteuer, Sozialabgaben
- Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein

**11. Lebenslanges Lernen**

Wichtig wegen:

- technischer Entwicklung
- Digitalisierung
- IT-Sicherheit
- neuen Arbeitsmethoden
- beruflicher Entwicklung

---

# Prüfungsfragen zu Kapitel 1

**1. Was bedeutet duale Ausbildung?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Duale Ausbildung bedeutet, dass die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

</details>

**2. Welche Aufgabe hat die IHK in der Ausbildung?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Die IHK prüft unter anderem Ausbildungsverträge, überwacht die Ausbildung und organisiert Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen.

</details>

**3. Wie lange dauert die Probezeit in der Berufsausbildung?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Die Probezeit dauert mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate.

</details>

**4. Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit ohne Grund kündigen?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Nein. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

</details>

**5. Nenne drei Pflichten eines Auszubildenden.**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Zum Beispiel Lernpflicht, Sorgfaltspflicht, Berufsschulpflicht, Berichtsheft führen, Weisungen beachten und Betriebsgeheimnisse wahren.

</details>

**6. Nenne drei Pflichten des Ausbildungsbetriebs.**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Zum Beispiel Ausbildungspflicht, Vergütung zahlen, Ausbildungsmittel bereitstellen, für Berufsschule und Prüfung freistellen und Berichtsheft kontrollieren.

</details>

**7. Was ist Tarifautonomie?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände Tarifverträge eigenständig aushandeln können.

</details>

**8. Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrat und JAV?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer des Betriebs allgemein. Die JAV vertritt speziell Jugendliche und Auszubildende.

</details>

**9. Welche fünf Zweige der Sozialversicherung gibt es?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.

</details>

**10. Welche Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber allein?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Die gesetzliche Unfallversicherung.

</details>

**11. Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Brutto ist der Verdienst vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt wird.

</details>

**12. Warum ist lebenslanges Lernen in IT-Berufen wichtig?**

<details>
<summary>Antwort anzeigen</summary>

Weil sich Technologien, Sicherheitsanforderungen und Arbeitsmethoden schnell verändern. Fachinformatiker müssen ihr Wissen regelmäßig aktualisieren.

</details>