# Seite 1.3 – Rechte und Pflichten in der Ausbildung

**Prüfungsziel**

Du sollst die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden unterscheiden können.

**Pflichten des Auszubildenden**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Lernpflicht | du musst dich bemühen, den Beruf zu lernen |
| Sorgfaltspflicht | Aufgaben sorgfältig ausführen |
| Berufsschulpflicht | am Berufsschulunterricht teilnehmen |
| Weisungen beachten | berechtigte Anweisungen befolgen |
| Berichtsheft führen | Ausbildungsnachweis regelmäßig schreiben |
| Betriebsordnung beachten | Regeln im Betrieb einhalten |
| Schweigepflicht | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben |
| pfleglicher Umgang | Werkzeuge, Geräte und Systeme sorgfältig behandeln |

**Pflichten des Ausbildungsbetriebs**

| Pflicht | Bedeutung |
|---|---|
| Ausbildungspflicht | Betrieb muss die beruflichen Inhalte vermitteln |
| Ausbilder stellen | geeignete Person muss ausbilden |
| Vergütung zahlen | Ausbildungsvergütung muss gezahlt werden |
| Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen | z. B. notwendige Werkzeuge oder Materialien |
| Berufsschule ermöglichen | Freistellung für Berufsschule |
| charakterliche Förderung | keine ausbildungsfremden oder unangemessenen Aufgaben |
| Berichtsheft kontrollieren | Ausbildungsnachweis prüfen |
| Prüfungsteilnahme ermöglichen | Freistellung für Prüfungen |

**Wichtig**

Auszubildende dürfen nicht dauerhaft für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben.

Beispiel:

Einmal Kaffee für ein Meeting holen ist nicht automatisch problematisch.  
Aber dauerhaft nur Botengänge, Lagerarbeit oder Putzen statt Fachinformatiker-Aufgaben wäre nicht ausbildungsgerecht.

**Typische Prüfungsfrage**

Der Auszubildende wird dauerhaft nur für einfache Hilfsarbeiten eingesetzt. Welche Pflicht verletzt der Betrieb?

**Antwort**

Der Betrieb verletzt seine Ausbildungspflicht, weil er die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln muss.

**Merksatz**

Der Azubi muss lernen wollen.  
Der Betrieb muss Ausbildung ermöglichen.

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