Seite 1.4 – Probezeit, Kündigung und Beendigung der Ausbildung
Prüfungsziel
Du sollst wissen, wann und wie ein Ausbildungsverhältnis endet oder gekündigt werden kann.
Probezeit
Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob die Ausbildung passt.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Mindestdauer | 1 Monat |
| Höchstdauer | 4 Monate |
| Kündigung in der Probezeit | jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich |
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe eines Grundes kündigen.
Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit gelten strengere Regeln.
| Wer kündigt? | Möglichkeit |
|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | fristlos nur aus wichtigem Grund |
| Auszubildender | mit 4 Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will |
| beide gemeinsam | Aufhebungsvertrag möglich |
Wichtiger Grund
Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel schweres Fehlverhalten sein.
Beispiele:
- Diebstahl
- schwere Beleidigung
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- grobe Pflichtverletzung
Beendigung ohne Kündigung
Die Ausbildung endet normalerweise:
- mit Ablauf der Ausbildungsdauer
- oder mit Bestehen der Abschlussprüfung
Wenn die Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildungszeit bestanden wird, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Nicht bestandene Prüfung
Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird, kann der Auszubildende verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird. Die Verlängerung ist begrenzt.
Typische Prüfungsfrage
Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit ordentlich ohne wichtigen Grund kündigen?
Antwort
Nein. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Merksatz
In der Probezeit: leicht kündbar.
Nach der Probezeit: Betrieb nur mit wichtigem Grund.