# Seite 1.4 – Probezeit, Kündigung und Beendigung der Ausbildung

**Prüfungsziel**

Du sollst wissen, wann und wie ein Ausbildungsverhältnis endet oder gekündigt werden kann.

**Probezeit**

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob die Ausbildung passt.

| Punkt | Regel |
|---|---|
| Mindestdauer | 1 Monat |
| Höchstdauer | 4 Monate |
| Kündigung in der Probezeit | jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich |

**Kündigung während der Probezeit**

Während der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe eines Grundes kündigen.

**Kündigung nach der Probezeit**

Nach der Probezeit gelten strengere Regeln.

| Wer kündigt? | Möglichkeit |
|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | fristlos nur aus wichtigem Grund |
| Auszubildender | mit 4 Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will |
| beide gemeinsam | Aufhebungsvertrag möglich |

**Wichtiger Grund**

Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel schweres Fehlverhalten sein.

Beispiele:

- Diebstahl
- schwere Beleidigung
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- grobe Pflichtverletzung

**Beendigung ohne Kündigung**

Die Ausbildung endet normalerweise:

- mit Ablauf der Ausbildungsdauer
- oder mit Bestehen der Abschlussprüfung

Wenn die Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildungszeit bestanden wird, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

**Nicht bestandene Prüfung**

Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird, kann der Auszubildende verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird. Die Verlängerung ist begrenzt.

**Typische Prüfungsfrage**

Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit ordentlich ohne wichtigen Grund kündigen?

**Antwort**

Nein. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

**Merksatz**

In der Probezeit: leicht kündbar.  
Nach der Probezeit: Betrieb nur mit wichtigem Grund.