Seite 1.6 – Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung
Prüfungsziel
Du sollst grundlegende Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Krankheit kennen.
Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz
Für erwachsene Arbeitnehmer gilt grundsätzlich:
| Regel | Bedeutung |
|---|---|
| regelmäßige Höchstarbeitszeit | 8 Stunden pro Werktag |
| Verlängerung möglich | bis 10 Stunden, wenn Ausgleich erfolgt |
| Ruhezeit | grundsätzlich 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen |
Pausen
| Arbeitszeit | Pause |
|---|---|
| mehr als 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | mindestens 45 Minuten |
Die Pause kann in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage.
Bei einer normalen 5-Tage-Woche entspricht das rechnerisch mindestens 20 Arbeitstagen.
Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können mehr Urlaub vorsehen.
Krankheit
Wenn du krank bist, musst du:
- dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen
- die voraussichtliche Dauer mitteilen
- die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten
Entgeltfortzahlung
Bei Krankheit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Berufsschule und Prüfung
Auszubildende müssen für Berufsschule und Prüfungen freigestellt werden.
Typische Prüfungsfrage
Ein Arbeitnehmer arbeitet 8,5 Stunden. Wie viel Pause muss mindestens eingeplant werden?
Antwort
Mindestens 30 Minuten Pause, weil die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt.
Merksatz
Mehr als 6 Stunden Arbeit: Pause ist Pflicht.
Krankheit: sofort melden.