Seite 2.9 Betriebsrat, JAV, Personalvertretung und Betriebsvereinbarungen Prüfungsziel Du sollst Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben können. Für die Prüfung sind hier vor allem wichtig: vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern Betriebsverfassungsgesetz Betriebsrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Informationsrechte Beratungsrechte Mitbestimmungsrechte Betriebsvereinbarungen Personalvertretung Personalvertretungsgesetz Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten. Einfach gesagt: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen nicht gegeneinander arbeiten, sondern sachlich zusammen Lösungen finden. Ziele der vertrauensvollen Zusammenarbeit: Konflikte sachlich lösen Rechte der Arbeitnehmer beachten Interessen des Betriebs berücksichtigen faire Kommunikation ermöglichen betriebliche Abläufe verbessern gesetzliche Vorgaben einhalten Beispiel: Der Arbeitgeber möchte ein neues Zeiterfassungssystem einführen. Der Betriebsrat achtet darauf, dass dabei Arbeitnehmerrechte, Datenschutz und Mitbestimmungsrechte eingehalten werden. Betriebsverfassungsgesetz Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in privaten Betrieben. Es enthält wichtige Regeln zu: Betriebsrat Betriebsversammlung Mitbestimmung Informationsrechten Beratungsrechten Betriebsvereinbarungen Jugend- und Auszubildendenvertretung Wichtig für die Prüfung: Das Betriebsverfassungsgesetz gilt im Bereich privater Betriebe. Für den öffentlichen Dienst gibt es dagegen Personalvertretungen auf Grundlage der Personalvertretungsgesetze. Betriebsrat Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Aufgaben des Betriebsrats: Interessen der Arbeitnehmer vertreten Einhaltung von Gesetzen überwachen Einhaltung von Tarifverträgen überwachen Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen Gleichbehandlung fördern Arbeitsschutz unterstützen bei bestimmten Entscheidungen mitbestimmen Arbeitnehmer bei Problemen beraten Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden? Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen mindestens drei wählbar sind. Wichtig: Ein Betriebsrat muss nicht automatisch bestehen. Er wird von den Arbeitnehmern gewählt. Wahlberechtigte Arbeitnehmer Wahlberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmer des Betriebs, die das notwendige Mindestalter erreicht haben. Einfach gesagt: Wahlberechtigt bedeutet: Man darf den Betriebsrat wählen. Wählbare Arbeitnehmer Wählbar bedeutet: Man darf selbst in den Betriebsrat gewählt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel eine bestimmte Betriebszugehörigkeit. Betriebsversammlung Die Betriebsversammlung ist eine Versammlung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Dort informiert der Betriebsrat die Belegschaft und nimmt Anliegen der Beschäftigten auf. Typische Inhalte: Bericht des Betriebsrats Fragen der Arbeitnehmer aktuelle betriebliche Themen Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz Gleichstellung Ausbildungssituation Informationsrechte Informationsrechte bedeuten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über bestimmte Themen informieren muss. Beispiele: Personalplanung wirtschaftliche Lage des Betriebs technische Veränderungen Einführung neuer Arbeitsmethoden geplante organisatorische Änderungen Maßnahmen zum Arbeitsschutz Einfach gesagt: Der Betriebsrat muss bestimmte Informationen erhalten, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Beratungsrechte Beratungsrechte bedeuten, dass der Arbeitgeber bestimmte Themen mit dem Betriebsrat besprechen muss. Der Betriebsrat kann Vorschläge machen und Bedenken äußern. Beispiele: Planung von Arbeitsplätzen Änderungen von Arbeitsabläufen Personalplanung Weiterbildung technische oder organisatorische Veränderungen Wichtig: Beratung bedeutet nicht immer, dass der Betriebsrat die Entscheidung verhindern kann. Er muss aber beteiligt werden. Mitbestimmungsrechte Mitbestimmungsrechte bedeuten, dass der Arbeitgeber bestimmte Entscheidungen nicht allein treffen darf. Der Betriebsrat muss zustimmen oder es muss eine Einigung gefunden werden. Typische Bereiche der Mitbestimmung: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Pausenregelungen Urlaubsgrundsätze Ordnung im Betrieb Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung betriebliche Lohngestaltung in bestimmten Fällen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz Regelungen zur mobilen Arbeit, wenn sie betrieblich eingeführt wird Beispiel aus der IT: Ein Unternehmen möchte eine Software einführen, die Arbeitszeiten, Login-Zeiten oder Arbeitsleistung überwachen kann. Das kann mitbestimmungspflichtig sein, weil Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern überwacht werden könnten. Unterschied zwischen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten Recht Bedeutung Stärke der Beteiligung Informationsrecht Betriebsrat muss informiert werden gering Beratungsrecht Thema muss mit Betriebsrat besprochen werden mittel Mitbestimmungsrecht Betriebsrat muss zustimmen oder mitentscheiden stark Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV bedeutet Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie vertritt die Interessen von: Auszubildenden jugendlichen Arbeitnehmern jungen Beschäftigten nach den gesetzlichen Vorgaben Wichtig: Eine JAV gibt es nur, wenn ein Betriebsrat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgaben der JAV Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Typische Aufgaben: Interessen von Auszubildenden vertreten Anliegen von Jugendlichen und Azubis aufnehmen Einhaltung von Ausbildungsgesetzen überwachen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung beantragen Gleichbehandlung fördern Integration ausländischer Auszubildender unterstützen an Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen, wenn Azubi-Themen betroffen sind Beispiel für JAV-Arbeit Mehrere Auszubildende beschweren sich, dass sie dauerhaft ausbildungsfremde Aufgaben machen müssen. Die JAV kann das Thema aufnehmen und zusammen mit dem Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber ansprechen. Betriebsvereinbarung Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt betriebliche Themen verbindlich. Beispiele für Betriebsvereinbarungen: Arbeitszeitregelung Gleitzeit Homeoffice oder mobiles Arbeiten private Internetnutzung Nutzung von Diensthandys Einführung eines Ticketsystems Einführung einer Zeiterfassungssoftware Urlaubsgrundsätze betriebliche Weiterbildung Verhalten bei Krankmeldung Datenschutzregeln im Betrieb Wichtig zur Betriebsvereinbarung Eine Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für die Arbeitnehmer des Betriebs. Sie darf gesetzlichen Regelungen und Tarifverträgen nicht widersprechen. Einfach gesagt: Gesetz und Tarifvertrag stehen über der Betriebsvereinbarung. Rangfolge von Regelungen Gesetz → Tarifvertrag → Betriebsvereinbarung → Arbeitsvertrag → Weisung des Arbeitgebers Wichtig: Die Rangfolge kann im Detail kompliziert sein. Für WISO reicht meistens: Eine Betriebsvereinbarung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Personalvertretung Im öffentlichen Dienst gibt es statt eines Betriebsrats häufig einen Personalrat. Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Grundlage: Personalvertretungsgesetze zum Beispiel Bundespersonalvertretungsgesetz oder Landespersonalvertretungsgesetze Unterschied Betriebsrat und Personalrat Bereich Interessenvertretung Gesetzliche Grundlage private Betriebe Betriebsrat Betriebsverfassungsgesetz öffentlicher Dienst Personalrat Personalvertretungsgesetze Jugendliche und Auszubildende JAV Betriebsverfassungsgesetz bzw. entsprechende Personalvertretungsregelungen Typische Prüfungsfrage 1 Was ist der Betriebsrat? Antwort anzeigen Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Typische Prüfungsfrage 2 Was bedeutet vertrauensvolle Zusammenarbeit? Antwort anzeigen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollen sachlich und zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten. Typische Prüfungsfrage 3 Was ist eine Betriebsvereinbarung? Antwort anzeigen Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Regelungen verbindlich festlegt. Typische Prüfungsfrage 4 Was ist der Unterschied zwischen Informationsrecht und Mitbestimmungsrecht? Antwort anzeigen Beim Informationsrecht muss der Betriebsrat informiert werden. Beim Mitbestimmungsrecht darf der Arbeitgeber bestimmte Entscheidungen nicht allein treffen, sondern der Betriebsrat muss mitentscheiden oder zustimmen. Typische Prüfungsfrage 5 Wen vertritt die JAV? Antwort anzeigen Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt insbesondere Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer im Betrieb. Typische Prüfungsfrage 6 Kann es eine JAV ohne Betriebsrat geben? Antwort anzeigen Nein, eine JAV setzt grundsätzlich voraus, dass es einen Betriebsrat gibt. Typische Prüfungsfrage 7 Was ist der Personalrat? Antwort anzeigen Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Typische Prüfungsfrage 8 Welche gesetzliche Grundlage hat der Betriebsrat? Antwort anzeigen Die gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Typische Prüfungsfrage 9 Nenne ein Beispiel für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Antwort anzeigen Ein Beispiel ist die Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bei Pausenregelungen oder bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern überwachen können. Merksatz Betriebsrat = Interessenvertretung der Arbeitnehmer im privaten Betrieb JAV = Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden Personalrat = Interessenvertretung im öffentlichen Dienst Betriebsvereinbarung = schriftliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Informationsrecht = Betriebsrat muss informiert werden Beratungsrecht = Betriebsrat muss einbezogen und angehört werden Mitbestimmungsrecht = Betriebsrat entscheidet mit