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Seite 1.3 – Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Seite 1.3 – Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Prüfungsziel

Du sollst die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden unterscheiden können.

Pflichten des Auszubildenden

PflichtBedeutung
Lernpflichtdu musst dich bemühen, den Beruf zu lernen
SorgfaltspflichtAufgaben sorgfältig ausführen
Berufsschulpflichtam Berufsschulunterricht teilnehmen
Weisungen beachtenberechtigte Anweisungen befolgen
Berichtsheft führenAusbildungsnachweis regelmäßig schreiben
Betriebsordnung beachtenRegeln im Betrieb einhalten
SchweigepflichtBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben
pfleglicher UmgangWerkzeuge, Geräte und Systeme sorgfältig behandeln

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

PflichtBedeutung
AusbildungspflichtBetrieb muss die beruflichen Inhalte vermitteln
Ausbilder stellengeeignete Person muss ausbilden
Vergütung zahlenAusbildungsvergütung muss gezahlt werden
Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellenz. B. notwendige Werkzeuge oder Materialien
Berufsschule ermöglichenFreistellung für Berufsschule
charakterliche Förderungkeine ausbildungsfremden oder unangemessenen Aufgaben
Berichtsheft kontrollierenAusbildungsnachweis prüfen
Prüfungsteilnahme ermöglichenFreistellung für Prüfungen

Wichtig

Auszubildende dürfen nicht dauerhaft für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben.

Beispiel:

Einmal Kaffee für ein Meeting holen ist nicht automatisch problematisch.
Aber dauerhaft nur Botengänge, Lagerarbeit oder Putzen statt Fachinformatiker-Aufgaben wäre nicht ausbildungsgerecht.

Typische Prüfungsfrage

Der Auszubildende wird dauerhaft nur für einfache Hilfsarbeiten eingesetzt. Welche Pflicht verletzt der Betrieb?

Antwort

Der Betrieb verletzt seine Ausbildungspflicht, weil er die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln muss.

Merksatz

Der Azubi muss lernen wollen.
Der Betrieb muss Ausbildung ermöglichen.