Skip to main content

Kapitel 9 – Betriebssysteme

  • 9.1 Betriebssystem allgemein
  • 9.2 Aktuelle Betriebssysteme
  • 9.3 Startvorgang
  • 9.4 Installation

9.1 Betriebssystem allgemein

Definition

Ein Betriebssystem ist die grundlegende Software eines Computersystems.

Es verwaltet die Hardware und stellt Dienste für Programme und Benutzer bereit.


Aufgaben

Ein Betriebssystem übernimmt unter anderem:

  • Speicherverwaltung
  • Prozessverwaltung
  • Dateiverwaltung
  • Geräteverwaltung
  • Benutzerverwaltung
  • Rechteverwaltung
  • Bereitstellung der Benutzeroberfläche

Beispiele

BetriebssystemTypischer Einsatz
WindowsArbeitsplatzrechner, Server
LinuxServer, Embedded Systeme, Clients
macOSApple-Computer
AndroidSmartphones, Tablets
iOSiPhone
UnixServer, Workstations

Abgrenzung

BegriffBedeutung
Hardwarephysische Komponenten
Betriebssystemverwaltet Hardware und Programme
AnwendungssoftwareProgramme für Benutzeraufgaben

Merksatz

Das Betriebssystem ist die Schnittstelle zwischen Hardware, Anwendungsprogrammen und Benutzer.


Prüfungshinweis

In IHK-Aufgaben wird häufig nach den Aufgaben eines Betriebssystems gefragt.

Typische Fehler:

  • Betriebssystem mit Anwendungssoftware verwechseln.
  • Treiber und Betriebssystem gleichsetzen.
  • Hardwareverwaltung als Aufgabe des Betriebssystems vergessen.

Quellen

  • IT-Handbuch für Fachinformatiker