Kapitel 9 – Betriebssysteme
- 9.1 Betriebssystem allgemein
- 9.2 Aktuelle Betriebssysteme
- 9.3 Startvorgang
- 9.4 Installation
9.1 Betriebssystem allgemein
Definition
Ein Betriebssystem ist die grundlegende Software eines Computersystems.
Es verwaltet die Hardware und stellt Dienste für Programme und Benutzer bereit.
Aufgaben
Ein Betriebssystem übernimmt unter anderem:
- Speicherverwaltung
- Prozessverwaltung
- Dateiverwaltung
- Geräteverwaltung
- Benutzerverwaltung
- Rechteverwaltung
- Bereitstellung der Benutzeroberfläche
Beispiele
| Betriebssystem | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Windows | Arbeitsplatzrechner, Server |
| Linux | Server, Embedded Systeme, Clients |
| macOS | Apple-Computer |
| Android | Smartphones, Tablets |
| iOS | iPhone |
| Unix | Server, Workstations |
Abgrenzung
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Hardware | physische Komponenten |
| Betriebssystem | verwaltet Hardware und Programme |
| Anwendungssoftware | Programme für Benutzeraufgaben |
Merksatz
Das Betriebssystem ist die Schnittstelle zwischen Hardware, Anwendungsprogrammen und Benutzer.
Prüfungshinweis
In IHK-Aufgaben wird häufig nach den Aufgaben eines Betriebssystems gefragt.
Typische Fehler:
- Betriebssystem mit Anwendungssoftware verwechseln.
- Treiber und Betriebssystem gleichsetzen.
- Hardwareverwaltung als Aufgabe des Betriebssystems vergessen.
Quellen
- IT-Handbuch für Fachinformatiker