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9.1 Betriebssystem allgemein

Definition

Ein Betriebssystem ist die grundlegende Software eines Computersystems.

Es verwaltet die Hardware und stellt Dienste für Anwendungsprogramme und Benutzer bereit.


Aufgaben

Ein Betriebssystem übernimmt unter anderem:

  • Speicherverwaltung
  • Prozessverwaltung
  • Dateiverwaltung
  • Geräteverwaltung
  • Benutzerverwaltung
  • Rechteverwaltung
  • Bereitstellung der Benutzeroberfläche

Beispiele

Betriebssystem Typischer Einsatz
Windows Arbeitsplatzrechner, Server
Linux Server, Embedded Systeme, Clients
macOS Apple-Computer
Android Smartphones, Tablets
iOS iPhone
Unix Server, Workstations

Abgrenzung

Begriff Bedeutung
Hardware physische Komponenten
Betriebssystem verwaltet Hardware und Programme
Anwendungssoftware Programme für Benutzeraufgaben

Merksatz

Das Betriebssystem ist die Schnittstelle zwischen Hardware, Anwendungsprogrammen und Benutzer.


Prüfungshinweis

In IHK-Aufgaben wird häufig nach den Aufgaben eines Betriebssystems gefragt.

Typische Fehler:

  • Betriebssystem mit Anwendungssoftware verwechseln.
  • Treiber und Betriebssystem gleichsetzen.
  • Hardwareverwaltung als Aufgabe des Betriebssystems vergessen.

Quellen

  • IT-Handbuch für Fachinformatiker