9.1 Betriebssystem allgemein
Definition
Ein Betriebssystem ist die grundlegende Software eines Computersystems.
Es verwaltet die Hardware und stellt Dienste für Anwendungsprogramme und Benutzer bereit.
Aufgaben
Ein Betriebssystem übernimmt unter anderem:
- Speicherverwaltung
- Prozessverwaltung
- Dateiverwaltung
- Geräteverwaltung
- Benutzerverwaltung
- Rechteverwaltung
- Bereitstellung der Benutzeroberfläche
Beispiele
| Betriebssystem | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Windows | Arbeitsplatzrechner, Server |
| Linux | Server, Embedded Systeme, Clients |
| macOS | Apple-Computer |
| Android | Smartphones, Tablets |
| iOS | iPhone |
| Unix | Server, Workstations |
Abgrenzung
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Hardware | physische Komponenten |
| Betriebssystem | verwaltet Hardware und Programme |
| Anwendungssoftware | Programme für Benutzeraufgaben |
Merksatz
Das Betriebssystem ist die Schnittstelle zwischen Hardware, Anwendungsprogrammen und Benutzer.
Prüfungshinweis
In IHK-Aufgaben wird häufig nach den Aufgaben eines Betriebssystems gefragt.
Typische Fehler:
- Betriebssystem mit Anwendungssoftware verwechseln.
- Treiber und Betriebssystem gleichsetzen.
- Hardwareverwaltung als Aufgabe des Betriebssystems vergessen.
Quellen
- IT-Handbuch für Fachinformatiker