Seite 1.9 – Sozialversicherung
Prüfungsziel
Du sollst die fünf Zweige der Sozialversicherung kennen und ihre Funktion erklären können.
Grundidee
Die Sozialversicherung schützt Arbeitnehmer gegen wichtige Lebensrisiken.
Sie funktioniert überwiegend nach dem Solidaritätsprinzip:
Viele zahlen Beiträge ein, damit diejenigen abgesichert sind, die Hilfe brauchen.
Die fünf Zweige der Sozialversicherung
| Versicherung | Risiko |
|---|---|
| Krankenversicherung | Krankheit |
| Pflegeversicherung | Pflegebedürftigkeit |
| Rentenversicherung | Alter, Erwerbsminderung, Hinterbliebene |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitslosigkeit |
| Unfallversicherung | Arbeitsunfall und Berufskrankheit |
Wer zahlt die Beiträge?
| Versicherung | Beitragszahlung |
|---|---|
| Krankenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Pflegeversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Rentenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Unfallversicherung | Arbeitgeber |
Krankenversicherung
Sie übernimmt zum Beispiel Kosten für:
- Arztbesuche
- Krankenhaus
- Medikamente
- Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen
Pflegeversicherung
Sie unterstützt bei Pflegebedürftigkeit.
Beispiele:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- stationäre Pflege
Rentenversicherung
Sie sichert vor allem ab bei:
- Alter
- Erwerbsminderung
- Tod eines Versicherten für Hinterbliebene
Arbeitslosenversicherung
Sie unterstützt bei Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch:
- Arbeitslosengeld
- Beratung
- Vermittlung
- Förderung beruflicher Weiterbildung
Unfallversicherung
Sie greift bei:
- Arbeitsunfällen
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten
Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber finanziert.
Typische Prüfungsfrage
Welche Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber allein?
Antwort
Die gesetzliche Unfallversicherung.
Merksatz
Fünf Säulen: Kranken, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall.
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