Seite 1.7 – Tarifvertrag, Tarifautonomie und Arbeitskampf
Prüfungsziel
Du sollst erklären können, was Tarifverträge sind, wer sie abschließt und was bei einem Tarifkonflikt passiert.
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern.
Er regelt Arbeitsbedingungen.
Typische Inhalte eines Tarifvertrags
| Inhalt | Beispiel |
|---|---|
| Lohn und Gehalt | Gehaltstabellen |
| Arbeitszeit | Wochenarbeitszeit |
| Urlaub | Urlaubstage |
| Zuschläge | Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge |
| Ausbildungsvergütung | Vergütung nach Ausbildungsjahr |
| Kündigungsfristen | tarifliche Fristen |
Tarifvertragsparteien
| Seite | Organisation |
|---|---|
| Arbeitnehmerseite | Gewerkschaft |
| Arbeitgeberseite | Arbeitgeberverband oder einzelner Arbeitgeber |
Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet:
Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände dürfen Tarifverträge selbstständig aushandeln, ohne dass der Staat den Inhalt direkt vorgibt.
Tarifbindung
Tarifbindung bedeutet, dass ein Tarifvertrag für die beteiligten Parteien verbindlich gilt.
Typischer Fall:
- Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft
- Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband
- beide Seiten sind tarifgebunden
Tarifkonflikt
Wenn sich Gewerkschaft und Arbeitgeberseite nicht einigen, kann es zum Tarifkonflikt kommen.
Ablauf vereinfacht
| Schritt | Bedeutung |
|---|---|
| Forderung | Gewerkschaft fordert z. B. mehr Lohn |
| Verhandlung | beide Seiten verhandeln |
| Scheitern | keine Einigung |
| Schlichtung | neutraler Vermittlungsversuch |
| Arbeitskampf | z. B. Streik oder Aussperrung |
| Einigung | neuer Tarifvertrag |
Streik
Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer, um tarifliche Forderungen durchzusetzen.
Aussperrung
Eine Aussperrung ist eine Maßnahme der Arbeitgeberseite, bei der Arbeitnehmer vorübergehend nicht beschäftigt werden.
Typische Prüfungsfrage
Was bedeutet Tarifautonomie?
Antwort
Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände Arbeitsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge regeln können.
Merksatz
Tarifvertrag = kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen.
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