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Seite 1.4 – Probezeit, Kündigung und Beendigung der Ausbildung

Prüfungsziel

Du sollst wissen, wann und wie ein Ausbildungsverhältnis endet oder gekündigt werden kann.

Probezeit

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob die Ausbildung passt.

Punkt Regel
Mindestdauer 1 Monat
Höchstdauer 4 Monate
Kündigung in der Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe eines Grundes kündigen.

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit gelten strengere Regeln.

Wer kündigt? Möglichkeit
Ausbildungsbetrieb fristlos nur aus wichtigem Grund
Auszubildender mit 4 Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln will
beide gemeinsam Aufhebungsvertrag möglich

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel schweres Fehlverhalten sein.

Beispiele:

  • Diebstahl
  • schwere Beleidigung
  • wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
  • grobe Pflichtverletzung

Beendigung ohne Kündigung

Die Ausbildung endet normalerweise:

  • mit Ablauf der Ausbildungsdauer
  • oder mit Bestehen der Abschlussprüfung

Wenn die Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildungszeit bestanden wird, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Nicht bestandene Prüfung

Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird, kann der Auszubildende verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird. Die Verlängerung ist begrenzt.

Typische Prüfungsfrage

Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit ordentlich ohne wichtigen Grund kündigen?

Antwort

Nein. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Merksatz

In der Probezeit: leicht kündbar.
Nach der Probezeit: Betrieb nur mit wichtigem Grund.